Bis zu € 4.000,- pro Maßnahme erhalten Sie als Zuschuss von der Pflegeversicherung*
Auch wenn der Einbau von MeineWannentüre keinen aufwändigen Umbau Ihres Bades darstellt, so ist er doch als Umbaumaßnahme zur Gewährleistung Ihrer Unabhängigkeit in vielen Fällen förderungsfähig.
Häufig wird sogar derjenige gefördert, der frühzeitig, also losgelöst von einem konkreten Pflegefall seinen Wohnraum umbauen oder sogar barrierefrei bauen möchte. Hierzu werden aus verschiedenen Fördertöpfen Zuschüsse und Darlehen gewährt.
Die Pflegeversicherung übernimmt bis zu 100% der Kosten*
In den meisten Fällen handelt es sich bei dem nachträglichen Einbau eines Duscheinstiegs oder einer Wannentür um eine „Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“.
Solche Maßnahmen sollen die Selbstständigkeit im eigenen Wohnumfeld sichern und werden von den meisten Pflegeversicherungen gefördert. Da von verschiedenen Institutionen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, wird im Vorfeld geprüft, ob nicht ein anderer Kostenträger zur Finanzierung herangezogen werden kann.
Der Zuschuss kann bis zu 4.000,- Euro betragen*. Wenn nicht der ganze Betrag für eine Maßnahme verbraucht wird, verfällt der Rest nicht sondern kann für andere Anpassungen verwendet werden.
Ausschlaggebend ist der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Ändert sich die Pflegesituation, der Gesundheitszustand und werden dadurch weitere Maßnahmen notwendig, handelt es sich um eine neue Maßnahme im Sinne des § 40, Abs. 4 SGB XI.Pf. Der Zuschuss sollte vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Gegebenenfalls wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung eingeschaltet.
* Auf Bezuschussungen für MeineWannentüre besteht allerdings kein Rechtsanspruch gegenüber Badtechnik.
Was wird gefördert?
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